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   BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56   

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https://dejure.org/1957,5934
BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56 (https://dejure.org/1957,5934)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1957 - III ZR 27/56 (https://dejure.org/1957,5934)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1957 - III ZR 27/56 (https://dejure.org/1957,5934)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.07.1954 - III ZR 29/53

    Vorbescheid bei Ansprüchen aus § 36 DBG

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56
    Demgegenüber macht die Revision des beklagten Landes insbesondere geltend: Nach den in BGHZ 10, 303 und 14, 122 aufgestellten Grundsätzen sei eine Pflicht des Dienstherrn, einen Beamten auf den drohenden Ablauf der Klageausschlußfristen hinzuweisen, nur für besondere Ausnahmefälle zu bejahen.

    Selbst wenn man annehmen wollte, daß insoweit eine Bindung nicht bestehe, würde damit für den Kläger nichts gewonnen sein, weil in dieser Hinsicht auch die Auffassung des Berufungsgerichts, die mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 14, 122 [129]) übereinstimmt, als sachlich zutreffend erachtet werden müßte.

    Derartige, die Belehrungspflicht auslösende Umstände sind bisher in der Rechtsprechung als gegeben angesehen worden im Falle erbetener und erteilter Beratung oder Auskunft (RGZ 146, 35; BGHZ 10, 303 [305]), bei erkennbarem Irrtum des Beamten (BGHZ 14, 122 [131/2]) und bei Vertröstung auf eine noch zu treffende Entscheidung (a.a.O. S 132 ff).

  • BGH, 21.09.1953 - III ZR 347/52

    Belehrung über Klagerecht nach § 143 DBG

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56
    Demgegenüber macht die Revision des beklagten Landes insbesondere geltend: Nach den in BGHZ 10, 303 und 14, 122 aufgestellten Grundsätzen sei eine Pflicht des Dienstherrn, einen Beamten auf den drohenden Ablauf der Klageausschlußfristen hinzuweisen, nur für besondere Ausnahmefälle zu bejahen.

    Derartige, die Belehrungspflicht auslösende Umstände sind bisher in der Rechtsprechung als gegeben angesehen worden im Falle erbetener und erteilter Beratung oder Auskunft (RGZ 146, 35; BGHZ 10, 303 [305]), bei erkennbarem Irrtum des Beamten (BGHZ 14, 122 [131/2]) und bei Vertröstung auf eine noch zu treffende Entscheidung (a.a.O. S 132 ff).

  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53

    Revisibilität einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56
    Denn auch die Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze ist im Rahmen nicht revisiblen Landesrechts der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. RGZ 136, 211 [222]; BGHZ 10, 367 [372]).
  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51

    Umstellung von Berliner Versicherungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56
    Insbesondere stellt die in Art. 56 WHBG getroffene Regelung schon hinsichtlich der dort bestimmten Fristen (zweimal drei Monate) eine Regelung eigener Art dar, deren - teilweise - Übereinstimmung mit in anderen Bezirken geltenden Bestimmungen eine lediglich tatsächliche ist, die nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 6, 47 und 7, 300) ihre Revisibilität nicht zu begründen vermag.
  • RG, 27.05.1932 - VII 445/31

    1. Zum Begriff des öffentlichen Interesses im Sinne von Art. 109 EG. z. BGB. 2.

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56
    Denn auch die Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze ist im Rahmen nicht revisiblen Landesrechts der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. RGZ 136, 211 [222]; BGHZ 10, 367 [372]).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56
    Der Senat hat für die Geltungsbereiche der Verordnung Nr. 165 der BritMilReg und des für die amerikanische Besatzungszone zoneneinheitlichen Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichts, durch das auf Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, zugleich die rechtskräftige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsaktes enthält und daß die Zivilgerichte an diese Feststellung im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden sind (BGHZ 9, 329; 10, 220 u.a.).
  • BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51

    Haftung aus Funktionsnachfolge

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56
    Der Senat hat für die Geltungsbereiche der Verordnung Nr. 165 der BritMilReg und des für die amerikanische Besatzungszone zoneneinheitlichen Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichts, durch das auf Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, zugleich die rechtskräftige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsaktes enthält und daß die Zivilgerichte an diese Feststellung im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden sind (BGHZ 9, 329; 10, 220 u.a.).
  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 21/50

    Fürsorgepflicht gegenüber Beamten

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56
    Nach der Rechtsprechung des Senats braucht der Beamte vielmehr lediglich darzutun, daß der Dienstherr objektiv die ihm obliegende Fürsorgepflicht verletzt hat und diese Pflichtverletzung zur Herbeiführung des eingetretenen Schadens geeignet war, während der Dienstherr den Gegenbeweis zu führen hat, daß kein Verschulden vorliegt oder besondere Umstände gegeben sind, die eine andere Schadensursache erkennen lassen (NJW 1952, 1373 und Urteil vom 30. September 1954 - III ZR 335/52 - S 13).
  • BGH, 30.09.1954 - III ZR 335/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56
    Nach der Rechtsprechung des Senats braucht der Beamte vielmehr lediglich darzutun, daß der Dienstherr objektiv die ihm obliegende Fürsorgepflicht verletzt hat und diese Pflichtverletzung zur Herbeiführung des eingetretenen Schadens geeignet war, während der Dienstherr den Gegenbeweis zu führen hat, daß kein Verschulden vorliegt oder besondere Umstände gegeben sind, die eine andere Schadensursache erkennen lassen (NJW 1952, 1373 und Urteil vom 30. September 1954 - III ZR 335/52 - S 13).
  • RG, 13.11.1934 - III 112/34

    1. Kann die Berufung des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn auf den Ablauf der

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - III ZR 27/56
    Derartige, die Belehrungspflicht auslösende Umstände sind bisher in der Rechtsprechung als gegeben angesehen worden im Falle erbetener und erteilter Beratung oder Auskunft (RGZ 146, 35; BGHZ 10, 303 [305]), bei erkennbarem Irrtum des Beamten (BGHZ 14, 122 [131/2]) und bei Vertröstung auf eine noch zu treffende Entscheidung (a.a.O. S 132 ff).
  • BGH, 14.05.1959 - III ZR 55/58

    Rechtsmittel

    Der Senat ist daher, wie er dies im Hinblick auf Art. 56 des WHBG im Urteil vom 27. Juni 1957 III ZR 27/56 dargelegt hat, gemäß § 549 ZPO an die Auslegung, die das Berufungsgericht den landesrechtlichen Vorschriften gegeben hat, gebunden, auch wenn sie unrichtig sein sollte.
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